Regeln und Richtlinien
Regeln und Richtlinien
Richtlinien zur Anmeldung und zum Spielgruppenbesuch
Die Anmeldung ist verbindlich und gilt grundsätzlich fürs ganze Spielgruppenjahr. Ausnahmen werden je nach Fall beurteilt. Die Spielgruppenbeiträge sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu entrichten, d.h. bezahlt wird der für das angemeldete Kind freigehaltene Spielgruppenplatz. Ferien und freie Tage richten sich nach den offiziellen Schulferien der Stadt Rheinfelden. Bei allfälligen Ferien ausserhalb der Spielgruppenferien wird keine Kostenreduktion gewährt. In speziellen Krankheitsfällen oder bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse (Todesfall, Wegzug etc.) kann auf schriftliches Gesuch hin ein Teil des Elternbeitrages erlassen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nur bei Ausfällen von mehr als 2 Gruppentagen pro Semester, die zu Lasten der Leiterin gehen (Krankheit, Weiterbildung etc.). Wenn möglich leitet in solchen Fällen eine Stellvertretung.