Regeln und Richtlinien

Richtlinien zur Anmeldung und zum Spielgruppenbesuch

Die Anmeldung ist verbindlich und gilt grundsätzlich fürs ganze Spielgruppenjahr. Ausnahmen werden je nach Fall beurteilt. Die Spielgruppenbeiträge sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu entrichten, d.h. bezahlt wird der für das angemeldete Kind freigehaltene Spielgruppenplatz. Ferien und freie Tage richten sich nach den offiziellen Schulferien der Stadt Rheinfelden. Bei allfälligen Ferien ausserhalb der Spielgruppenferien wird keine Kostenreduktion gewährt. Auch besteht kein Anspruch auf einen Vor- oder Nachholtag bei Abwesenheit des Kindes. In speziellen Krankheitsfällen oder bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse (Todesfall, Wegzug etc.) kann auf schriftliches Gesuch hin ein Teil des Elternbeitrages erlassen oder die Tage vor- oder nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nur bei Ausfällen des Leiterinnen-Teams von mehr als 2 Gruppentagen pro Semester, die zu Lasten der Leiterinnen gehen (Krankheit, Weiterbildung etc.). Wenn möglich leitet in solchen Fällen eine Stellvertretung.